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Greift die Versicherung der GVV, wenn ein anderer Reiter mein Pferd reitet? Ja, die Reitbeteiligung ist heutzutage gang und gäbe – dem tragen Versicherer Rechnung. Jede Person, die dazu berechtigt ist, Ihr Pferd zu reiten, ist daher in der Pferdehaftpflicht-Versicherung eingeschlossen.
Wer ist über meine Pferdehaftpflicht-Versicherung mitversichert? Neben den berechtigten Reitern sind Ihre Familienangehörigen ebenso mitversichert wie Hüter des Pferdes, solange diese die Betreuung privat und nicht gewerblich übernehmen. Zu solchen Personen zählen etwa Freiwillige, die einen Teil der Pflege übernehmen und dafür eine Reitbeteiligung erhalten.
Was ist eine Pferdehaftpflicht-Versicherung? Falls Sie selbst im Umgang mit Ihrem Pferd verletzt werden, kommt Ihre eigene Unfallversicherung für die entstehenden Schäden auf. Wird aber jemand anderes durch Ihr Pferd verletzt oder erleidet einen Sachschaden, greift weder die Unfallversicherung noch die normale Haftpflicht. Die Pferdehaftpflicht-Versicherung kann Sie in diesem Fall vor schweren finanziellen Einbußen bewahren.